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Pressemitteilung 06.12.2007 Kein Tempo 30 vor der Grundschule - Behörde entscheidet gegen Willen der Bürger Im Bereich der Grundschule an der Dorfstraße kann keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Das teilte die Verwaltung den Ausschussmitgliedern des Bau- und Planungsausschusses (4.12.2007) mit. Die Verwaltung hatte einen entsprechenden Antrag beim Kreis Segeberg gestellt. Mit einer fadenscheinigen Begründung nach § 45 wurde der Antrag abgeschmettert. Begründung: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Außerdem wird der Straßenübergang durch eine Bedarfsampel geregelt. Auf der Dorfstraße (Kreisstraße) ist Tempo 50 erlaubt. Doch die meisten Autofahrer ignorieren diese Vorschrift. Eine verdeckte Tempo-Messung von der Gemeinde hat ein geradezu niederschmetterndes Ergebnis ergeben. Nur 17,11 Prozent aller Fahrzeugführer die nach Ellerau hinein fuhren, hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. 28,58 Prozent aller Autofahrer fuhren aus dem Ort heraus vorschriftsmäßig. Die Dorfstraße wird täglich von 250 Kindern als Schulweg genutzt. Über 2.500 Fahrzeuge befahren tagtäglich die Dorfstraße. Seit Jahren wird über diese Thema diskutiert und die Verkehrsaufsicht sieht keinen Grund für eine Temporeduzierung. Hier ist ein hohes Gefahrenpotenzial, innerhalb eines Ortes muss Sicherheit und Lebensqualität für alle Vorrang vor Geschwindigkeit und Verkehrsfluss haben. Das BürgerForum Ellerau wird die Landesregierung auffordern über eine Initiative die Anordnung von Tempo 30 für die Kommunen insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten sowie vergleichbaren Einrichtungen dadurch zu erleichtert, dass in diesen Fällen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine besondere Gefahrenlage besteht, die eine Anordnung rechtfertigt. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit vor Schulen und Kindergärten. PG
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